Detailansicht Urteil
Mit Zuschlag des versteigerten Objekts endet die Passivlegitimation des Zwangsverwalters für noch nicht anhängige Ansprüche
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 189/09, 09.06.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Gladbeck Essen Marl Dorsten Essen Oberhuasen Mülheim ZVG Kaution Passivlegitimation Zwangsverwalter Bestellung Ende Bestellzeit Schuldner Miete Vermieter 57 152
Ähnliche Urteile
- Mieter kann Anspruch auf Gestattung der Anbringung einer Markise gegen Sicherheitsleistung besitzen; § 535 BGB
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Keine Verzinsung der Kaution bei Altmietverträgen vor 1970; §§ 307 BGB; Art 229 § 3 u. 5 EGBGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Abmahnung Sondereigentum Makler Veränderung Kündigung Garage Wurzeln Telefonwerbung Arzthaftung Mietminderung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Kurioses Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Verwalter Jahresabrechnung Anfechtungsklage Protokoll Verkehrsunfall Beschluss Wirtschaftsplan Schimmel Nachbarrecht Abschleppen Treppenlift Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!