Detailansicht Urteil
Schriftform eines Mietvertrages auch erfüllt, wenn nur der für die jeweils andere Partei bestimmte Vertrag unterzeichnet wurde; §§ 126 Abs. 2, 550 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 129/16, 07.03.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 35/11, 23.01.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 69/06, 07.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mietvertrag Vermieter Urkunde Bottrop Schriftformerfordernis Unterschrift
Ähnliche Urteile
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete?
- Ausübung der Verlängerungsoption eines Mietvertrages bedarf nicht der Schriftform i.S.d. § 550 BGB
- Mieterhöhung nach dem Preisindex bedarf der Schriftform; § 550 BGB
- Mietvertragliche Nebenabreden gelten nicht für Rechtsnachfolger; §§ 550, 566, 580a, 126, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Garage Nachbarrecht Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Protokoll Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Verwalter Eigentümerversammlung Treppenlift Beirat Arzthaftung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Kurioses Abmahnung Beschluss Makler Gegenabmahnung Teilungserklärung Tierhaltung Kündigung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Abschleppen Wurzeln Telefonwerbung Mietminderung Verwaltungsbeirat Veränderung Miete Einstimmigkeit Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!