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Zur Kostentragung bei Erledigung einer Anfechtungsklage wegen Aufhebung des angefochtenen Beschlusses durch Zweitbeschluss
AG Bottrop, AZ: 20 C 4/18, 30.05.2018
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Wird ein angefochtener Beschluss in einer weiteren Eigentümerversammlung bestandskräftig aufgehoben und die Anfechtungsklage daraufhin für erledigt erklärt, haben die beklagten Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen, wenn der Beschluss ohne Erklärung oder Vorbehalt gefasst wurde.

Dies gilt auch dann, wenn das Ergebnis der Anfechtungsklage zum Zeitpunkt der Erklärung offen war, weil die Aufhebung des Erstbeschlusses als Anerkenntnis der Klageforderung zu werten ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Änderung Zweitbeschluss Zweitbeschluß Aufhebung Eigentümerversammlung