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Zurechnung eines Maklers als Erfüllunsgehilfen, § 278 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 40/94, 24.11.1995
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Keywords: Zurechnung Erfüllungsgehilfe Verrichtungsgehilfe § §§ 278 831 BGB Verschulden Vertrags Verhandlungen Vertrag Haus Wohnung Besichtigung Unfall torvertragliches Schuldverhältnis Wissen und Wollen Geschäftsherr Gläubiger Schuldner Pflicht Erfüllung eigene Interessen
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