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Zur Verrechnung einer Mietminderung bei der Betriebskostenabrechnung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 223/10, 13.04.2011
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Bottrop Essen Gladbeck Marl Dorsten Gelsenkirchen Mülheim Oberhausen Miete Minderung Mangel Mietmangel Mietkürzung Nettomiete Bruttomiete Warmmiete Kaltmiete Berechnung Abrechnug Betriebskostenabrechnung
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