Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Beschränkte Haftung für Umzugshelfer aus Gefälligkeit
AG Plettenberg, AZ: 1 C 345/05, 03.11.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Haftung ist in solchen Fällen stillschweigen beschränkt, in denen ein Helfer aus reiner Gefälligkeit für jemand anderen tätig wird, weil der Helfer keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung bezüglich der Leistung übernehmen will.

In diesen Fall ist die Haftung des Helfers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Willenserklärung Vertrag Gefälligkeit Gefallen Aufmerksamkeit rechtlich Rechtsbindungswille schuldverhältnis treu und Glauben objekitver Dritter auslegen auslegung Anspruch auf Zahlung anteiliger Schadensregulierungskosten; Gesamtschuldnerhaftung kraft Gesetzes im Außenverhältnis; Gersamtschuldnerausgleich als ein Ausgleich im Innenverhältnis; Fahrlässigkeit im Rahmen des Anlehnens von Schrankbrettern an einen Umzugs-LKW ; Stillschweigenden Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Umzugshilfe als reines Gefälligkeitsverhältnis