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Keine Analogie des §§ 603 Satz 2, 280 Abs. 1 BGB bei Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 118/08, 04.08.2010
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Keywords: Leihe leihen Ausleihen ausgeliehen verliehen Gefallen Kaputt Schadenersatz Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des Begünstigten für die Beschädigung des überlassenen Gegenstandes durch einen Dritten Anderen Fahrzeug Auto Wagen PKW
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