Detailansicht Urteil
Waschanlagen-Betreiber ist zur regelmäßigen Kontrolle seiner Anlage verpflichtet, § 280 I, III BGB
OLG Düsseldorf, AZ: I-21 U 97/03, 16.12.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 154/17, 23.10.2017
-
LG Paderborn, AZ: 5 S 65/14, 26.11.2014
-
AG Bremen, AZ: 9 C 439/13, 23.01.2014
-
LG Berlin I, AZ: 51 S 27/11, 04.07.2011
-
OLG Hamm, AZ: 12 U 170/01, 12.04.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Waschstraße Waschanlage Schaden Unfall PKW Fahrzeug Wagen Versicherung Haftung haftet vertrag vertragliche Pflichten Lack Kratzer Macke Beule Werkvertrag § 631 §§ 280 BGB Beweis Beweislast
Ähnliche Urteile
- Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Makler Abmahnung Miete Verwalter Gegenabmahnung Garage Kurioses Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Protokoll Schimmel Mietminderung Beirat Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Nachbarrecht Tierhaltung Kündigung Nutzungsentschädigung Wurzeln Veränderung Treppenlift Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Abschleppen Beschluss Einstimmigkeit Arzthaftung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!