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Wohnungseigentümer hat keinen Individualanspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 14, 15 WEG, 1004 BGB
LG München I, AZ: 1 S 1978/16, 15.11.2017
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LG Hamburg, AZ: 318 S 110/14, 25.02.2015
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AG Reutlingen, AZ: 9 C 1614/12, 22.03.2013
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OLG Hamm, AZ: 15 Wx 15/09, 05.11.2009
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OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Da diese Konkurrenz fast immer bestehen wird, wäre diese Rechtsauffassung das Ende des Individualanspruches eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung der nicht genehmigten baulichen Veränderungen.
Die vom Landgericht München zitierte Entscheidung des LG Hamburg (Az.: 318 S 110/14) betraf einen anderen Fall, als es dort um die Neuanpflanzung einer vom Verwalter entfernten Hecke ging und ein Beseitigungsanspruch nicht Gegenstand des dortigen Verfahrens war.
Es bleibt abzuwarten, obd er BGH diesen Weg mitgehen wird.