Detailansicht Urteil
Zu den Grenzen der Mehrfachvertretungsgebühren in einem Anfechtungsverfahren; §§ 50 WEG; 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 153/09, 08.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 154/17, 23.10.2017
-
Zur Erstattung der Kosten mehrerer Rechtsanwälte in einem verbundenen Anfechtungsverfahren; § 50 WEGLG Düsseldorf, AZ: 25 T 525-528/09, 01.10.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Prozessrechtsverhältnis Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt Anfechtungsklage Verbindung mehrere Klagen
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Jahresabrechnung Verwalter Garage Anfechtungsklage Wurzeln Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Veränderung Teilungserklärung Sondereigentum Beirat Protokoll Arzthaftung Mietminderung Miete Abschleppen Kündigung Tierhaltung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Gegenabmahnung Makler Eigenbedarfskündigung Kurioses Nutzungsentschädigung Abmahnung Telefonwerbung Nachbarrecht Schimmel Verkehrsunfall Beschluss Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!