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Waschanlagenbetreiber haftet nicht für eine Antenne eines Vorbenutzers in der Waschbürste, § 280 BGB
OLG Saarbrücken, AZ: 4 U 26/12, 28.03.2013
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Der Betreiber einer Waschanlage ist unteranderen dazu verpflichtet, die Anlage regelmäßig auf Fremdköper zu kontrollieren. Jedoch ist ihm nicht zuzumuten, die Anlage nach jedem gewaschenen Fahrzeug zu kontrollieren, sodass eine Beschädigung am Wagen durch einen Fremdkörper, der auf den Vorbenutzer zurückzuführen ist, dem Betreiber nicht zurechenbar ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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