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Waschanlagenbetreiber haftet für Beschädigungen am Fahrzeug wegen vertraglichen Nebenpflichten, §§ 280 I, 241 II BGB
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 2 O 8988/16, 18.05.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 328/07, 11.02.2009
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Keywords: Schadenersatz Schmerzensgeld Unfall Beschädigung Auto PKW Fahrzeug Wagen Waschstraße waschen Waschanlage Fließband Rechnung Haftung Schuld
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