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Zur Abgrenzung eines Mietvertrages zur Leihe, Wohnrecht oder Nutzungsverhältnis sui generis; § 535 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 279/16, 20.09.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Herausgabeanspruch 985 BGB Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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