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Zur Anfechtung einer Rückübertragungsklausel bei einer Grundstücksveräußerung; §§ 129, 133 InsO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 288/14, 12.10.2017
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AG Gladbeck, AZ: 15 K 93/11, 16.04.2014
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OLG Hamm, AZ: I-15 W 107/12, 09.05.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Schenkung kinder Tochter Sohn Haus Eigentumswohnung Grundstück Immobilie Bottrop
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