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Klagehäufung auch bei Anfechtungsklage zulässig/ Verwalter kann nachträglich zur Prozessführung bevollmächtigt werden/ Geänderter Verwaltervertrag muss den Eigentümern vor Beschlussfassung vorliegen
AG Essen, AZ: 196 C 217/17, 23.04.2018
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des Amtsgerichts, dass ein Verwalter zur Prozessführung nachträglich noch ermächtigt werden kann, steht im Widerspruch zur obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, 13 Wx 9/07)
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/15, 09.06.2016
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LG Düsseldorf, AZ: 19 S 113/14, 18.06.2015
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OLG Brandenburg, AZ: 13 Wx 9/07, 27.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Genehmigung KLagebefugnis Zahlungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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