Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Der Verband und nicht die Wohnungseigentümer müssen Verkehrssicherungspflichten sicherstellen
AG Bonn, AZ: 27 C 144/14, 30.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es besteht keine Befugnis der Gemeinschaft, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.

Wohnungseigentümer können zu einer eigenständigen Anbringung und Wartung von Rauchmeldern nicht durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung verpflichtet werden.

Die Beschlusskompetenz einer Gemeinschaft kann bezüglich dem einzelnen Eigentümer auferlegter Handlungspflichten nicht dadurch begründet werden, dass die Wohnungseigentümer ohnehin verkehrssicherungspflichtig seien. Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten habe gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG nicht der einzelne Eigentümer, sondern der Verband sicherzustellen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung Eigentumswohnung Gemeinschaft Versammlung Beschluss Bestimmung Entscheidung Rauchmelder Verpflichtung Pflicht Anbringung und Wartung gemeinschaftliche Kosten Lasten Gesetz §