Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung muss mindestens eine Woche vor der Eigentümerversammlung vorliegen; § 28 WEG
AG Oberhausen, AZ: 34 C 70/17, 10.04.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Anfechtungsklage Bechlussanfechtung Wohnungseigentümerversammlung nachvollziehbar Laie vorlage vorliegen
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Verwalter Nachbarrecht Schimmel Einstimmigkeit Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Miete Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Wurzeln Arzthaftung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Beirat Abmahnung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Kündigung Telefonwerbung Garage Verwaltungsbeirat Abschleppen Organisationsbeschluss Makler Nutzungsentschädigung Treppenlift Veränderung Mietminderung Kurioses Beschluss Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!