Detailansicht Urteil
Schadenersatz statt Leistung wenn die Leistung fällig ist, § 280, 281 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 328/07, 11.02.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schadenersatz Frist zu ende beendet befristet Vertrag Fälligkeit Anspruch Leistung Auto Schenkung Übergabe übergeben Bestimmung und Befristung Mangel Mängel beschädigt kaputt Nichterfüllungsschadens Statthaftigkeit Anschlussrevision Umfang revisionsrechtlicher Nachprüfung gem. § 286 Zivilprozessordnung (ZPO) i.F.d. Würdigung von Indizien
Ähnliche Urteile
- Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Veränderung Kündigung Teilungserklärung Kurioses Garage Arzthaftung Makler Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Telefonwerbung Mietminderung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Einstimmigkeit Protokoll Abschleppen Verwalter Jahresabrechnung Schimmel Beschluss Gegenabmahnung Treppenlift Nachbarrecht Beirat Miete Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Wurzeln Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!