Detailansicht Urteil
Wer sich vom Vertrag lösen will, kann sich auf die Einrede nach § 320 BGB berufen
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 163/12, 17.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kaufvertrag Lieferung liefern bestellen zu Spät mangelhaft Kauputt beschädigt Insolvenz Insolvenzverwalter Einrede Einspruch nicht bezahlen Vertrag kündigen beenden Zug um Zug Leistung verweigern l
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Garage Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Sondereigentum Einstimmigkeit Kurioses Makler Beirat Anfechtungsklage Beschluss Verwaltungsbeirat Abschleppen Nachbarrecht Protokoll Verwalter Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Veränderung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Abmahnung Wurzeln Telefonwerbung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Treppenlift Eigentümerversammlung Schimmel Gegenabmahnung Kündigung Miete Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!