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Haftung des Vertreters bei nicht-existierenden Vertretenen, § 179 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 170/07, 12.11.2008
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Keywords: Stellvertretung Vertreter Vertretenen Haftung ohne Vertretungsmacht § §§ 164 177 179 BGB juristische natürliche Personen Willenserklärung
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