Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Bauunternehmer haftet nicht, wenn Auftraggeber Nachbesserung verweigert
OLG Dresden, AZ: 13 U 74/16, 19.10.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Architekt und Unternehmer sind im Umfang ihrer Haftung Gesamtschuldner. Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will.

Der Auftraggeber handelt jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn er den einen Schuldner ohne Rücksicht auf den anderen Schuldner in Anspruch nimmt. Er hat seine Rechte gem. § 242 BGB nach Treu und Glauben auszuüben.


Der Auftraggeber handelt treuwidrig, wenn er eine Nachbesserung durch den Bauunternehmer verweigert. In diesen Fall haftet dieser nicht für Baumängel.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Baurecht Baumängel Schuldner Glauber Gesamtschuldner Treu und Glauben § 242 BGB Leistung Forderung Ausgleichungspflicht Mängel Schadenersatz Vertrag Bauvertrag Haftung Architekt Bauunternhmer Rechtsmissbrauch rechtsmissbräuchlich Inanspruchnahme