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Bezeichnung "Alter Mann" ist eine Tatsachenbehauptung und keine Beleidigung, § 185 StGB
OLG Hamm, AZ: 1 RV 67/16, 26.09.2016
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Eine Tatsachenbehauptung oder eine gegenüber einer anderen Person verwendete Bezeichnung, die zutreffend oder nach allgemeinem Verständnis wertneutral ist, kann in der Regel nicht als Beleidigung angesehen werden, es sei denn, der Bezeichnung kommt eine über die bloße Kennzeichnung hinaus gehende abwertende Konnotation zu.

In der Bezeichnung „alter Mann“ liegt für sich betrachtet noch keine Herabwürdigung, mit welcher dem so Bezeichneten sein personaler oder sozialer Geltungswert abgesprochen und seine Minderwertigkeit zum Ausdruck gebracht wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Beleidigung Bezeichnung alter Mann Opa alt Tatsachenbehauptung Meinungsfreiheit Art. 5 GG Herabwürdigung Ehre neutral