Detailansicht Urteil
Keine Nichtigkeit eines die Veräußerungszustimmung verweigernden WEG-Beschlusses
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/11, 20.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung Veräußerung Wohnung Wohneigentum Negativbeschluss Grundbuch Verweigerung Zustimmungsverweigerung wichtiger Grund
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Gegenabmahnung Kündigung Wohnungseigentümer Miete Mietminderung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Treppenlift Einstimmigkeit Anfechtungsklage Arzthaftung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Schimmel Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Veränderung Beirat Beschluss Protokoll Verwalter Nutzungsentschädigung Makler Eigentümerversammlung Kurioses Organisationsbeschluss Sondereigentum Telefonwerbung Nachbarrecht Abschleppen Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 51), wonach bei Fehlen eines wichtigen Grundes ein die Zustimmung verweigernder Beschluss nichtig ist. Somit sind zustimmungsverweigernde Beschlüsse nur noch anfechtbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Instanzgerichte dem BGH folgen werden.