Detailansicht Urteil
Grds. kein Anspruch auf Protokollberichtigung einer Eigentümerversammlung; § 24 Abs. 6 WEG
AG München, AZ: 483 C 13301/16, 14.09.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 100/15, 23.12.2016
-
LG Stuttgart, AZ: 10 S 10/15, 05.08.2015
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 33/13, 11.05.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Protokollberichtigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Wohnungseigentümer hat keinen generellen Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Verwalter Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Abmahnung Beirat Jahresabrechnung Anfechtungsklage Kurioses Protokoll Gegenabmahnung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Abschleppen Nutzungsentschädigung Treppenlift Telefonwerbung Miete Nachbarrecht Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Schimmel Makler Mietminderung Tierhaltung Garage Teilungserklärung Veränderung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!