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Ein kurzfristiger Umtausch von Kreuzfahrtschiffen stellt kein Reisemangel dar
AG München, AZ: 133 C 952/16, 30.06.2016
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AG Bonn, AZ: 101 C 423/15, 15.01.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 76/11, 17.04.2012
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AG Rostock, AZ: 47 C 241/10, 18.03.2011
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LG Köln, AZ: 24 S 11/03, 11.12.2003
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Keywords: Urlaub Reise Schiff Boot Kreuzer Kreuzfahrt Kabine Bar Geräusche Lärm Unannhemhlichkeiten Mangel Reisemangel Schadenersatz Minderung
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