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Streitwert für Wohnungsbesichtigung beträgt 1% des Verkehrswertes der Wohnung; §§ 48, 63, 68 GKG
LG Berlin I, AZ: 65 T 132/17, 27.11.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: STreiwert Beschwerdewert Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungsbesichtigung
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- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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