Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bei unterbliebender Ladung von Wohnungseigentümern
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 235/11, 20.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach der Rechtsprechung des Senats führt die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. Ein Beschluss ist im Sinne von § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nur dann nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Bestimmungen und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, namentlich aus §§ 134, 138 BGB und § 56 Satz 2 ZVG. Hierzu gehören nicht die in § 24 WEG für die Einberufung einer Eigentümerversammlung enthaltenen Formvorschriften, weil diese dispositiv sind und durch Vereinbarung abgeändert werden können
Die Entscheidung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung. In der Praxis dürfte es für den nicht geladenen Eigentümer allerdings schwierig sein, den gezielten Ausschluss von der Teilnahme einer Versammlung zu beweisen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ladung unterbliebene Wohnungseigentümer Versammlung Beschluss Beschlussanfechtung Nichtigkeit Verwalter Einladung Kenntnis Wohnungseigentümerversammlung