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Notwendige Streitgenossenschaft aller Wohnungseigentümer auch bei Untergemeinschaften
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 45/11, 11.11.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 145/11, 10.02.2012
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LG München I, AZ: 1 S 15378/10, 31.01.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage richtiger Beklagter Beklagte Partei Untergemeinschaft WEG Wohnungseigentümer Anfechtungsfrist notwendiger Streitgenosse § 46 WEG unzulässig Unzulässigkeit Klageumstellung Wiedereinstellung 233 ZPO Streitgenossen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Berufung Meistbegünstigungsgrundsatz
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- Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen sind gegen die Gemeinschaft, nicht gegen den Verwalter zu richten; § 44 WEG
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
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- Zur Kostenerstattung nach Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen falsche Partei; §§ 44 WEG; 269 Abs. 3 ZPO
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