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Zu den Grenzen der Änderung eines Kostenverteilerschlüssels gem. § 16 Abs. 3 WEG
AG Marl, AZ: 34 C 14/17, 19.03.2018
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit der Erhöhung der Kosten der sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer für die Niederschlagsgebühren zweifelhaft. Denn öffentlich-rechtliche Gebühren stellen gerade keine Kosten des Unterhalts eines sondernutzungsberechtigten Grundstücksteils dar, sondern eine Kostenposition, mit welcher das zugewiesene Sondernutzungsrecht ausweislich der Teilungserklärung gerade nicht belastet werden sollte.
Verbundene Urteile
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LG Itzehoe, AZ: 11 S 3/16, 14.10.2016
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AG Oldenburg (Oldb.), AZ: 10 C 2/15, 19.06.2015
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LG München I, AZ: 1 S 2016/14, 01.12.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 315/13, 10.10.2014
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LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 7627/08, 25.03.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Änderung des Kostenverteilerschlüssels Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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