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Zum "allgemeinen Lebensrisiko" beim Reisen: Von einen Plastikhotelstuhl geht keine besondere Gefahrenquelle aus
OLG Koblenz, AZ: 2 U 1104/10, 01.12.2011
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Keywords: Stuhl Stuhlbein weggebrochen kaputt Haftung Sturz Hotel Urlaub Reise Verkehrssicherungspflicht Schadenersatz SchmerzensgeldUnfall Verletzung allgemeines Lebensrisiko höhere Gewalt § §§ 651 a c d f g j BGB
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