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Keine Provisionsrückforderung ohne Nachbearbeitung durch den Versicherer; §§ 84ff, 87a, 92, 94 HGB; 118ff ZPO
OLG Düsseldorf, AZ: I-16 W 70/06, 21.02.2007
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OLG Düsseldorf, AZ: I-16 U 32/16, 13.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Maklerprovision Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Versicherungsvertrag Versicherungsmakler Versicherungsprovision Versicherungsvertreter Versicherungsagent Rückforderung ungerechtfertigte Bereicherung
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- Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten, um Provisionsansprüche zurückfordern zu können; §§ 87a, 92, 94 HGB
- Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten, um Provisionsansprüche zurückzufordern; §§ 87a, 92, 94 HGB
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