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Schadenersatz bei Schwarzarbeit wegen deliktischen Ansprüchen, Auftraggeber haftet wegen Beauftrag eines Laien mit
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 14/90, 02.10.1990
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Keywords: Geminderte Ersatzansprüche Mitverschulden bei Schwarzarbeit Erledigung gefahrenträchtiger Arbeiten durch Schwarzarbeiter Vertrag nichtig Schadenersatz nicht fachlich fehlende Kompetenz
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