Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kein Anspruch auf Werklohn bei Schwarzarbeit
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 241/13, 10.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Werkvertrag, der gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstößt, ist gemäß § 134 BGB nichtig. Dem Unternehmer steht in solchen Fällen kein Anspruch auf Werklohn zu.

Grundsätzlich steht dem Unternehmer ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller zu, jedoch kann jener dadurch seinen Lohn durch eine Hintertür erlangen und somit das Schwarzarbeit-Verbot umgehen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schwarzarbeit Werkvertrag Verboten Verbotsnorm § 134 BGB § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG Werklohn Handwerker nichtig unwirksam Wertersatz