Detailansicht Urteil
Bildung von Fischereibezirken ist verfassungsgemäß
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvL 57/79, 16.09.1985
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 355/86, 12.06.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Fischerei; Genossenschaft; Fischereibezirke; Inhalt- und Schrankenbestimmung; Eigentum Grundrechte Freiheitsrechte Berufsfreiheit Art. 14 Art. 12 Eigentumsfreiheit berufsregelnde Tendenzen
Ähnliche Urteile
- Berufungsgericht kann Beweiswürdigung nur eingeschränkt überprüfen; §§ 529, 520 ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Verwalter Protokoll Garage Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Veränderung Kündigung Beschluss Abschleppen Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Wurzeln Mietminderung Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Makler Sondereigentum Miete Wirtschaftsplan Nachbarrecht Tierhaltung Abmahnung Anfechtungsklage Schimmel Wohnungseigentümer Arzthaftung Treppenlift Beirat Telefonwerbung Teilungserklärung Einstimmigkeit Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!