Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zu den berufsregelende Tendenzen des Art. 12 I GG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 355/86, 12.06.1990
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der besondere Freiheitsraum, den das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG sichern will, kann auch dann berührt sein, wenn die Auswirkungen hoheitlichen Handelns geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beeinträchtigen. Das ist insbesondere bei staatlicher Planung und Subventionierung mit berufsregelnder Tendenz möglich (vgl. BVerfGE 46, 120 (137)).

Dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit auch dann angenommen, wenn jedenfalls eine objektiv berufsregelnde Tendenz angenommen werden kann, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Art. 12 I GG, jedoch könnte andererseits der Gesetzgeber die angestrebten Beeinträchtigungen mittelbar herbeiführen und somit frei über den Grundrechtsschutz disponieren, sodass ein mittelbar faktischer Eingriff systematisch bestätigt wird.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Art. 12 I GG Abs. 1 Beruf Berufsfreiheit Grundrechte Grundgesetz Freiheitsrechte mittelbar faktisch Eingriff berufsregelnde Tendenzen Grundrechtsschutz