Detailansicht Urteil
Das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar.
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1054/01, 28.03.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 539/96, 19.07.2000
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1102/95, 26.02.1997
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 88/80, 29.09.1982
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 84/65, 04.04.1967
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Beruf Berufsfreiheit Art. 12 I GG 12 Abs. 1 Glücksspiel Sportwetten staatliches Monopol verfassungswidrig Suchtgefahr Suchtbekämpfung Spielsucht
Ähnliche Urteile
- Werbung mit Architektenleistung auch für Nicht-Architekten?; Art 12 GG
- Zweitwohnungssteuer ist mit dem Grundgesetz konform
- Strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße verletzt Art 8 Abs 1 GG
- Einheitswertbasierten Zweitwohnungssteuer zulässig?
- Kommunale Übernachtungsteuern sind verfassungsgemäß; Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Miete Kündigung Abmahnung Schimmel Abschleppen Wurzeln Anfechtungsklage Garage Arzthaftung Beschluss Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Kurioses Telefonwerbung Mietminderung Protokoll Verwalter Gemeinschaftseigentum Makler Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Veränderung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Sondereigentum Tierhaltung Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Treppenlift Beirat Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!