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Eine Gegenabmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein
LG Bochum, AZ: 12 O 162/10, 16.11.2010
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Das LG Bochum hat in einem besonderem Fall die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenamahnung festgestellt.

Im vorliegenden Fall war allerdings schriftsätzlich ausführlich dargelegt worden, dass man die Abmahnung nicht weiter verfolgen werde, wenn der Gegner seinerseits auf Durchsetzung seiner Ansprüche verzichte. Also stellte das LG Bochum fest, dass die Gegenabmahnung ausschließlich Kosten vermeiden sollte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Stefan Specks, Düsseldorf
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