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Zur Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im Inland
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 3/07, 19.06.2007
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Die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen. Sie greift auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen.
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Keywords: Standort Ausland Gericht Zuständigkeit Oberlandesgericht Privatrecht international Prozess Rechtsbeschwerde