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Eine Funktionsvollmacht berechtig nicht für Rechtsgeschäfte die beurkundungsbedürftig sind
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 309/01, 28.11.2002
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Keywords: Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Gebäude - Berechtigung zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluß eines beurkundungsbedürftigen Vertrages kraft Funktionsvollmacht - Wirksamkeit der Vertretung der Versorgungseinrichtung des Ministerrats der DDR - Umfang einer Funtionsvollmacht - Verwehrung der Berufung auf die mangelnde Vertretung bei Abschluß eines Kaufvertrags unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben
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