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Zur Nichtigkeit der eine Teilungserklärung ändernden Beschlüsse
OLG Hamm, AZ: 15 W 433/05, 27.04.2006
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gladbeck Essen Marl Dorsten Mülheim Gelsenkirchen Oberhausen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beschluss Teilungserklärung nichtig Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verband Änderung Abänderung Abgrenzung Einzelfall dauerhaft dauhafte rechtswidrig Rechtswidirge Beschlüsse Rechtswidrigkeit
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Die Rubrumskorrektur erfolgte noch nach dem alte Recht. Auf Grund der Gesetzesänderung zum 01.07.2007 wird mit der Rubrumsberichtigung nicht mehr so großzügig verfahren, so das bei Wohngeldklagen stets darauf zu achten ist, dass die Wohnungeigentümergemeinschaft als Verband den Aktivprozess als Klägerin führt.