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Vermieter einer Eigentumswohnung muss auch ohne Jahresabrechnung gegenüber dem Mieter die Betriebskosten abrechnen; §§ 556 BGB, 28 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 50/16, 14.03.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung Wohnungseigfentümer Jahresabrechnung Fälligkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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