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Kein Schadensersatz der Wohnungseigentümer untereinander bei verspäteter Hausgeldzahlung §§ 280 Abs. 1 BGB; 21 Abs. 4, 28 Abs. 2 und 5 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/16, 10.02.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verzug Verschulden Haftung verband passivlegitimiert Passivlegitimation Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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In Betracht kommt ein Schadensersatzanspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers nur gegen den Verband selber, wenn dieser (vertreten durch den Verwalter) es versäumt hat, die Hausgelder zeitnah einzutreiben.