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Zum Streiwert und Beschwerdewert einer baulichen Veränderung (hier: Swimming-Pool); §§ 26 Nr. 8 EGZPO; 49a GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 86/16, 17.11.2016
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Keywords: rechtsanwalt Frank Dohrmann Swimmingpool Bottrop
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