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Zur Fristbemessung der Mängelbeseitigung bei VW-Abgas-Skandal
OLG München, AZ: 3 U 4316/16, 23.03.2017
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Wenn weiteres Zuwarten auf Mängelbeseitigung bei einem betroffenen Volkswagen für den Käufer unzumutbar ist, so muss der Verkäufer den Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag hinnehmen

Regelmäßig sind der beklagten Partei, die durch Erfüllung der streitgegenständlichen Ansprüche das erledigende Ereignis herbeigeführt hat, die Kosten des Verfahrens zu überbürden, da sie sich durch dieses Verhalten gleichsam freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat.

Ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen, niedrigeren Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist. Die objektiv, berechtigten Erwartungen des Käufers sind nicht erfüllt worden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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