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eBay-Verkäufer kann eine Auktion zurückziehen, wenn das Angebot ohne Eigenverschulden beschädigt wird
LG Bochum, AZ: 9 S 166/12, 18.12.2012
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Keywords: Ebay Angebot Auktion Kaufvertrag Verkäufer zurücknehmen Schadenersatz Mängel Mangel Artikel Erklärungsirrtum nachträglich aufkommender Sachmangel Rücktritt
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