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Keine Hinweispflicht bei Öffentlichen Ausschreibungen wenn Bodenkontaminationen zu erwarten sind, § 133, 157 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 67/11, 22.11.2011
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Keywords: Aufklärungspflicht Ausschreiben Grundstücke Konataminationen Boden Mehrvergütungsanspruch Leistungsbeschreibung Bieter
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