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Reparatur von 35 Jahre alten Fenstern noch wirtschaftlich? - Klage auf Instandsetzung ist gegen die Eigentümer, nicht gegen den Verband zu richten; §§ 21 Abs. 4, 8 WEG
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 4/16, 21.12.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlussersetzungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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Ob die Reparatur von 35 Jahre alten Fenstern, deren anschließende Brauchbarkeit zwischen einem Tag und 5 Jahren anzusetzen ist, noch der Wirtschaftlichkeit entspricht, auch wenn der Austausch der Fenster nur dreimal so teuer wie eine zweifelhafte Reparatur ist, darf bezweifelt werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.