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Mieter kann als Zustandsstörer auf Duldung der Beseitigung in Anspruch genommen werden; § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 112/06, 01.12.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche veränderung § 22 WEG Rechtsanwalt Frank DOhrmann beseitigung
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