Detailansicht Urteil
Mieter ist kein Zustandsstörer/ Herüberhängende Zweige sind nach §§ 910, 1004 BGB zu beurteilen, nicht nach § 41 NachbG
LG Essen, AZ: 13 S 71/17, 01.12.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 10 C 81/17, 22.08.2017
-
OLG Köln, AZ: 4 U 18/10, 12.07.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 112/06, 01.12.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Überhang Ast Äste Baum beschneiden wesentliche beeinträchtigung nachteil Überschattung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- § 281 BGB findet auf den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Überwuchs [Wurzelbrut] durch Nachbargrnudstück) keine Anwendung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Beirat Garage Verwaltungsbeirat Beschluss Mietminderung Gegenabmahnung Treppenlift Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Miete Schimmel Jahresabrechnung Sondereigentum Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Makler Kurioses Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Teilungserklärung Anfechtungsklage Tierhaltung Wurzeln Veränderung Einstimmigkeit Abschleppen Verwalter Telefonwerbung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Abmahnung Eigentümerversammlung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!