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Bei der Kündigung einer KFZ-Versicherung reicht eine faksimilierte Unterschrift
LG Halle, AZ: 2 S 178/08, 16.12.2008
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 35/11, 23.01.2013
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Keywords: Versicherung Kündigen Vertrag beenden Unterschrift Schriftform faksimile Kopie Erklärung Schadenersatz Verkehrsunfall
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